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Offizieller KfW-Förderausblick

Wie lange gibt es die Wärmepumpen-Förderung noch? Aktueller KfW-Fahrplan 2026/2027

Kurz gesagt: Die Wärmepumpenförderung soll über 2026 hinaus fortgeführt werden, einzelne Zuschussbestandteile sollen ab 2027 jedoch schrittweise sinken.Bleibt die staatliche Heizungsförderung für Wärmepumpen dauerhaft bestehen oder sinken die Zuschüsse? Alle offiziellen Termine, der geplante Abbaupfad der KfW ab Februar 2027 und was Eigentümer bei ihrer Planung beachten sollten.

16 %
Klimageschwindigkeitsbonus aktuell 2026
28.000 €
Max. förderfähige Kosten (1. WE) aktuell
01.02.2027
Erste geplante KfW-Anpassung
Bis 80 %
Maximaler Fördersatz für Selbstnutzer
Direkte Antwort Zukunft der KfW-Wärmepumpenförderung auf den Punkt gebracht
Primärquelle: KfW Programm 458 (Stand: Oktober 2026)

Wird die Wärmepumpenförderung abgeschafft oder gekürzt?

Kurze Antwort: Die Förderung wird nach offizieller KfW- und BMWK-Planung nicht komplett abgeschafft, aber ab dem 1. Februar 2027 schrittweise abgesenkt. Bis zum 31. Januar 2027 gelten die aktuellen Höchstsätze von bis zu 80 % (maximal 22.400 € Direktzuschuss bei 28.000 € förderfähigen Kosten).

Aktuell geltendes Recht (2026)
30 % Grundförderung + 16 % Klimabonus + bis zu 40 % Einkommensbonus (gedeckelt auf max. 80 % auf bis zu 28.000 € = bis zu 22.400 € Zuschuss).
Offiziell geplanter Abbaupfad (ab 2027)
Halbjährlich sinken die anrechenbaren Kosten um 750 € und der Klimabonus um 4 Prozentpunkte (erstmals zum 01.02.2027 auf 27.250 € / 12 %).
Geplanter EU-Bonus (Q1 2027)
Basisförderung sinkt für Nicht-EU-Geräte auf 15 %; Geräte mit EU-Wertschöpfung erhalten +15 % Bonus (effektiv 30 % Grundförderung).

1. Was passiert mit der Wärmepumpenförderung 2027?

Direkte Antwort: Ab dem 1. Februar 2027 greift nach offizieller Ankündigung der KfW die erste Stufe eines gesetzlich vorbereiteten Abbaupfads: Die förderfähigen Höchstkosten für die erste Wohneinheit sinken von 28.000 € auf 27.250 € (-750 €) und der Klimageschwindigkeitsbonus verringert sich von 16 % auf 12 % (-4 Prozentpunkte). Alle Anträge, die bis zum Stichtag 31. Januar 2027 mit vollständiger Bestätigung zum Antrag (BzA) eingereicht werden, behalten nach dem Vertrauensschutzprinzip die vollen Konditionen des Jahres 2026.

Um Hauseigentümern und Fachbetrieben Planungssicherheit zu geben, hat die Bundesregierung den schrittweisen Abbaupfad in Halbjahresschritten vorgegeben. Die Antragsstellung wird, wie in unserer ausführlichen Wärmepumpen-Förderübersicht dargestellt, zentral über das Zuschussportal des Bundes im Programm KfW 458 Heizungsförderung abgewickelt. Die folgende Übersicht vergleicht das heute geltende Recht mit den offiziell angekündigten Stufen:

Zeitraum Klimabonus Höchstbetrag (1. WE) Max. Zuschuss (80%)* Status
Aktuell (bis 31.01.2027) 16 % 28.000 € bis zu 22.400 € Geltendes Recht
Ab 01.02.2027 12 % (-4 %-P.) 27.250 € (-750 €) bis zu 21.800 € Geplante Anpassung
Ab 01.08.2027 8 % (-4 %-P.) 26.500 € (-750 €) bis zu 21.200 € Geplante Anpassung
Ab 01.02.2028 4 % (-4 %-P.) 25.750 € (-750 €) bis zu 20.600 € Geplante Anpassung
Ab 01.08.2028 0 % (entfällt) 25.000 € (-750 €) bis zu 17.500 € (max. 70%) Geplante Anpassung

*Hinweis: Angaben zu künftigen Zeiträumen basieren auf den offiziell veröffentlichten Eckpunkten der KfW und gelten vorbehaltlich der formellen Rechtskraft künftiger Richtlinienfassungen. Der Fördersatz von 80% setzt die Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen (Haushaltseinkommen bis 30.000 € bzw. bis zu 40.000 € mit Kind) sowie den Austausch einer fossilen Altheizung voraus. Für Eigentümer ohne Einkommensbonus beträgt der reguläre Fördersatz aktuell 46 % (bis zu 12.880 €).

2. Gibt es 2028 noch Förderung für Wärmepumpen und wie sieht der Zeitplan aus?

Direkte Antwort: Ja, auch 2028 gibt es weiterhin staatliche Förderung für Wärmepumpen über das Programm KfW 458. Allerdings läuft der zeitlich befristete Klimageschwindigkeitsbonus zum 1. August 2028 planmäßig vollständig aus. Die Grundförderung und der einkommensabhängige Zusatzbonus bleiben erhalten; die maximal anrechenbaren Kosten sinken bis August 2028 schrittweise auf 25.000 €.

Jetzt 2026
Geltendes Recht
Höchstmöglicher Fördersatz erreichbar

Volle 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 28.000 € ansetzbare Kosten für die 1. Wohneinheit. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen bis zu 22.400 € Direktüberweisung der KfW (maximal bis zu 80 % Fördersatz).* Besonders rentabel in der direkten Koppelung mit einer Photovoltaik-Anlage (PV) zur Minimierung der laufenden Betriebskosten.

01.02.2027
Geplant
Erste planmäßige Stufe des Abbaupfads

Der Klimabonus sinkt nach offiziellem KfW-Stand von 16 % auf 12 %. Gleichzeitig verringern sich die maximal förderfähigen Kosten um 750 € auf 27.250 €. Der maximale Zuschuss sinkt rechnerisch auf bis zu 21.800 €.

Q1 2027
Vorgesehen
Geplante Einführung des Wertschöpfungsbonus für EU-Geräte

Nach den BMWK/KfW-Eckpunkten soll die Grundförderung für Wärmepumpen ohne EU-Fertigung auf 15 % gesenkt werden. EU-gefertigte Wärmepumpen sollen einen 15-%-Wertschöpfungsbonus erhalten, sodass deren Basisförderung unverändert bei effektiv 30 % liegt.

2027–2028
Abbaupfad
Halbjährliche Fortführung des Abbaus

Halbjährlich sinkt der Klimabonus jeweils um weitere 4 Prozentpunkte (01.08.2027 auf 8 %, 01.02.2028 auf 4 %), der Höchstbetrag jeweils um weitere 750 €. Zum 01.08.2028 soll der Klimageschwindigkeitsbonus planmäßig vollständig auslaufen.

3. Was ist über den geplanten Wertschöpfungsbonus für EU-Wärmepumpen (Q1 2027) bekannt?

Direkte Antwort: Im 1. Quartal 2027 planen das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) und die KfW eine Neuausrichtung der Grundförderung: Für Wärmepumpen, deren Wertschöpfung außerhalb der EU liegt, soll die reguläre Basisförderung von derzeit 30 % auf 15 % abgesenkt werden. Wärmepumpen mit nachgewiesener Fertigung in der EU sollen dagegen einen zusätzlichen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten erhalten, sodass deren wirksame Grundförderung bei 30 % stabil bleibt.

Um Missverständnissen vorzubeugen, muss hierbei klar zwischen aktuell geltendem Recht und künftigen Planungen unterschieden werden:

1. Geplante Absenkung der Grundförderung

Für Fabrikate, die aus Drittstaaten ohne adäquate europäische Wertschöpfungsanteile importiert werden, soll die staatliche Grundförderung von bisher 30 % auf 15 % halbiert werden. Dies betrifft künftig insbesondere reine Billigimporte aus Asien.

2. Zusätzlicher EU-Wertschöpfungsbonus (+15 %)

Hersteller, die ihre Geräte in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (oder des EWR) fertigen und montieren, erhalten einen Aufschlag von +15 %-Punkten. In Kombination mit der 15 % Basis ergibt sich für EU-Geräte weiterhin der gewohnte Gesamtsockel von 30 %.

⚖️ Gesetzlicher Status & offene Nachweiskriterien:

Wichtiger Hinweis: Der Wertschöpfungsbonus ist zum heutigen Zeitpunkt (Oktober 2026) noch kein geltendes Recht, sondern ein von BMWK und KfW angekündigtes politisches Vorhaben für das 1. Quartal 2027.

  • Offene Details: Die exakten Nachweiskriterien (z. B. Mindestanteil europäischer Wertschöpfung an Verdichter, Kältekreislauf und Steuerungselektronik sowie das Verifizierungsverfahren im KfW-Portal) werden erst in der offiziellen Förderrichtlinie für 2027 verbindlich geregelt.
  • Praxissicherheit für Kunden: Die führenden Premium-Hersteller in unserem Montage-Netzwerk – darunter Bosch Thermotechnik, Viessmann und Vaillant – betreiben ihre zentralen Entwicklungs- und Produktionsstätten traditionell in Deutschland und Europa. Nach aktuellem Kenntnisstand werden diese Markengeräte die geplanten EU-Kriterien erfüllen.

Wenn Sie ein schlüsselfertiges Komplettpaket planen, können Sie bei uns direkt eine förderfähige Wärmepumpe kaufen – inklusive Fachmontage durch regionale Meisterbetriebe und garantierter BzA-Erstellung.

4. Lohnt es sich, mit der Wärmepumpe noch bis 2027 zu warten?

Direkte Antwort: In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle lohnt sich Zuwarten rein rechnerisch nicht. Wer seinen Antrag noch vor dem 1. Februar 2027 stellt, sichert sich den vollen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % und die Höchstgrenze von 28.000 € (bis zu 22.400 € Zuschuss). Ein Warten bis 2027 bringt keine höheren Förderquoten, führt aber durch die Reduzierung von Höchstbetrag und Klimabonus zu einem spürbar geringeren Maximalzuschuss.

Dennoch gibt es spezifische Einzelfälle, in denen eine zeitliche Verschiebung der Maßnahme baulich oder finanziell sinnvoll sein kann. Hier ist die sachliche Gegenüberstellung:

Gründe für eine Beauftragung noch 2026:

  • Maximaler Zuschuss: Bis zu 80 % staatlicher Zuschuss möglich – aktuell bis zu 22.400 € für die erste Wohneinheit.*
  • Voller Klimabonus: 16 % Geschwindigkeitsbonus vor der ersten Absenkung zum 01.02.2027.
  • Heizkostenreduktion ab Tag 1: Sofortige Einsparung bei den laufenden Heizkosten (typischerweise 35 % bis über 50 % gegenüber Öl und Gas).
  • Schutz vor CO2-Preis-Anstieg: Fossile Brennstoffe verteuern sich durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG) kontinuierlich.
  • Vertrauensschutz: Mit Erteilung der BzA vor dem Stichtag gelten die Konditionen des Antragszeitpunkts für die gesamte 36-monatige Umsetzungsfrist.

Wann ein Zuwarten bis 2027 sinnvoll sein kann:

  • Umfassende energetische Sanierung geplant: Wenn zeitnah Dach, Fenster oder Fassade gedämmt werden und die Heizlast danach drastisch sinkt (kleinere Wärmepumpe nötig).
  • Verändertes Haushaltseinkommen: Wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen absehbar erst im nächsten Steuerjahr unter die Fördergrenzen (30.000 € bzw. 40.000 € mit Kind) fällt.
  • Funktionsfähige Heizung mit Restlaufzeit: Wenn eine erst wenige Jahre alte Gasbrennwerttherme vorhanden ist und die Amortisationsdauer noch nicht erreicht wurde.

Wer ohnehin plant, seine alte Gasheizung oder Ölheizung zu ersetzen, sollte sich die heutigen Konditionen unverbindlich durchrechnen lassen. Auch bei einer Wärmepumpe im Altbau mit bestehenden Heizkörpern amortisiert sich die Investition durch die Zuschüsse besonders schnell. Detaillierte Beispielrechnungen und Netto-Eigenanteile finden Sie in unserer Kostenübersicht unter Wärmepumpe Kosten & Preise.

*Hinweis: Förderanträge stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel der KfW. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Wird die Wärmepumpenförderung komplett abgeschafft?

Direkte Antwort: Nein, die Förderung wird nicht komplett abgeschafft. Das KfW-Programm 458 bleibt als dauerhaftes Begleitinstrument des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bestehen.

Die Bundesregierung hat sich gesetzlich verpflichtet, den Umstieg auf erneuerbare Wärme bis 2045 kontinuierlich zu begleiten. Grundförderung und einkommensabhängige Boni bleiben dauerhafte Stützen der Wärmewende. Lediglich der zeitlich befristete Klimageschwindigkeitsbonus wird ab 2027 planmäßig schrittweise abgebaut.

Wird die Wärmepumpenförderung 2027 gekürzt?

Direkte Antwort: Ja, ab dem 1. Februar 2027 sinken die maximalen Förderbeträge nach dem offiziellen KfW-Fahrplan.

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt um 4 Prozentpunkte (von 16 % auf 12 %) und die förderfähigen Höchstkosten für die 1. Wohneinheit verringern sich um 750 € (von 28.000 € auf 27.250 €). Der maximale Auszahlungsbetrag für Selbstnutzer mit Einkommensbonus sinkt dadurch rechnerisch von bisher bis zu 22.400 € auf bis zu 21.800 €.

Gibt es 2028 noch Förderung für Wärmepumpen?

Direkte Antwort: Ja, Wärmepumpen werden auch 2028 gefördert, allerdings läuft der Klimabonus im August 2028 planmäßig vollständig aus.

Zum 1. Februar 2028 sinkt der Klimabonus auf 4 % und entfällt ab dem 1. August 2028 ganz. Die Basisförderung (30 % bzw. 15 % Basis + 15 % EU-Wertschöpfungsbonus) sowie der Einkommensbonus (bis zu 40 %) bleiben bestehen. Die Höchstgrenze für förderfähige Kosten liegt ab August 2028 bei 25.000 €, woraus sich ein maximaler Fördersatz von 70 % (bis zu 17.500 €) ergibt.

Lohnt es sich, mit der Wärmepumpe zu warten?

Direkte Antwort: In der Regel nicht. Wer noch vor Februar 2027 beantragt, sichert sich den maximalen Förderzuschuss von bis zu 22.400 € und vermeidet den geplanten Abbaupfad.

Durch das Warten sinkt der staatliche Zuschuss schrittweise um mehrere tausend Euro, während gleichzeitig die CO2-Abgaben auf bestehende Öl- und Gasheizungen jährlich steigen. Ein Aufschub ist nur dann wirtschaftlich begründet, wenn zuvor umfassende Dämmarbeiten am Gebäude durchgeführt werden müssen.

Was ist über den geplanten Wertschöpfungsbonus für EU-Wärmepumpen bekannt?

Direkte Antwort: Nach offiziellen KfW- und BMWK-Eckpunkten soll im 1. Quartal 2027 die Grundförderung für Wärmepumpen außerhalb der EU auf 15 % gesenkt werden. Wärmepumpen mit nachgewiesener Wertschöpfung in der EU sollen einen zusätzlichen 15-%-Wertschöpfungsbonus erhalten (+15 %-Punkte), wodurch deren Grundförderung bei 30 % bleibt.

Dies ist noch kein geltendes Recht; die genauen Nachweiskriterien werden durch das BMWK noch final geregelt. Die führenden deutschen Hersteller in unserem Partnernetzwerk (Bosch, Viessmann, Vaillant) fertigen traditionell in Europa und bereiten entsprechende Nachweise vor.

Welcher Stichtag entscheidet über die Förderbedingungen?

Direkte Antwort: Ausschlaggebend ist das genaue Datum der Antragsübermittlung im KfW-Zuschussportal 'Meine KfW'.

Für die Antragstellung muss ein rechtsgültiger Lieferungs- oder Werkvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung vorliegen. Zudem muss ein zertifizierter Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit zugehöriger BzA-ID erstellt haben. Vollständige Anträge vor Stichtagen genießen Vertrauensschutz.

Was passiert mit bereits bewilligten Förderanträgen?

Direkte Antwort: Bereits erteilte Förderzusagen der KfW genießen vollumfänglichen Vertrauensschutz und bleiben garantiert gültig.

Nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheids haben Eigentümer im Regelfall einen Umsetzungszeitraum von 36 Monaten. Innerhalb dieser Frist kann die Wärmepumpe in Ruhe montiert werden, ohne dass künftige Richtlinienverschärfungen oder Absenkungen Einfluss auf den zugesagten Zuschuss haben.

Wie kann ich mir die aktuellen Förderkonditionen für 2026 sichern?

Direkte Antwort: Über unseren kostenlosen 5-Fragen-Konfigurator prüfen wir Ihren Förderanspruch und bereiten die offizielle BzA für das KfW-Portal vor.

Nach einem kurzen Vor-Ort-Termin durch einen erfahrenen SHK-Meisterbetrieb unseres Partnernetzwerks erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot inklusive Förderservice. Wir generieren die offizielle BzA-ID, sodass Sie Ihren Antrag in 'Meine KfW' mit wenigen Klicks freigeben können.

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